Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma Josef Haves OHG, Steinfurt/Emsdetten

1. Geltungsumfang
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Lieferungen, Mietverträge und Service-Leistungen. Regelungen in schriftlichen Verträgen zwischen uns und dem Kunden gehen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, insoweit gelten die Allge-meinen Geschäftsbedingungen nur ergänzend. Abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nur an, wenn wir ihnen schrift-lich vor Abschluß des Geschäftes zustimmen.

2. Angebot und Liefertermine
Unsere Angebote sind stets unverbindlich. Liefer- oder Leistungstermine sind unverbindlich, es sei denn, daß in der schriftlichen Auf-tragsbestätigung ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Ist eine Frist verbindlich vereinbart, so verlängert sie sich angemessen bei Vorliegen höhere Gewalt und anderen unabwendbaren Ereignissen wie z.B. Verkehrsstockungen und -behinderungen, Material-mangel, nicht rechtzeitige Selbstbelieferung, Mangel an Transportmittel, Streiks, Krieg und ähnlichen. Ein Schadensersatzanspruch des Kunden wegen verspäteter Lieferungen oder Leistungen ist in allen Fällen ausgeschlossen.

3. Preise
Als vereinbarter Preis gelten für alle Lieferungen und Leistungen unsere am Tage der Lieferung und der Leistungsausführung gültigen
Listenpreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise gelten ab unserem Lager.

4. Zahlungsbedingungen
Überschreitet der Kunde die Zahlungsfrist, hat er uns nach ihrem Ablauf Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskont-satz der Deutschen Bundesbank zu zahlen, ohne daß es dafür auf eine vorartige Mahnung ankommt. Es bleibt vorbehalten, weiteren Verzugsschaden geltend zu machen. Wir sind nicht verpflichtet , Wechsel oder Schecks in Zahlung zu nehmen. Sie werden in jedem Fall nur zahlungshalber angenommen. Einziehungs- Diskontspesen sowie die Wechselsteuer trägt der Kunde. Er hat sie zusammen mit dem Rechnungsbetrag zu zahlen. Für rechtzeitige Vorzeigung, Protesterhebung, Benachrichtigung und Rückleitung des Wechsels im Falle der Nichteinlösung übernehmen wir keine Gewähr. Gegen unsere Ansprüche kann der Kunde nur dann aufrechnen oder ein Zurückhaltungsrecht geltend machen, wenn wir seine Gegenforderung schriftlich anerkannt haben.

5. Gewährleistung
Für die von uns gelieferte Ware leisten wir Gewähr für eine dem jeweiligen Stand der Technik des Typs des Kaufgegenstand entsprechende Fehlerfreiheit für die Dauer von 12 Monaten ab Übergabe des Kaufgegenstandes.
Die Ansprüche des Käufers beschränken sich zunächst auf die Beseitigung auftretender Fehler, die der Käufer unverzüglich nach deren Feststellung gegenüber dem Verkäufer anzuzeigen hat. Die Nachbesserungen haben unverzüglich nach den technischen Erfordernissen entweder durch Ersatz oder Instandsetzung fehlerhafter Teile ohne Berechnung der hierzu notwendigen Lohn- und Materialkosten zu erfolgen. (nicht enthalten sind Fahrt- und Versandkosten) Ersetzte Teile werden Eigentum der Fa. Haves.
Für die bei der Nachbesserung eingebauten Teile wird bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist des Kaufgegenstandes Gewähr aufgrund des Kaufvertrages geleistet. Wenn der Fehler nicht beseitigt werden kann oder für den Käufer weitere Nachbesserungsver-suche unzumutbar sind, kann der Käufer anstelle der Nachbesserung Wandlung (Rückgängigmachung des Kaufvertrages) oder Minderung (Herabsetzung der Vergütung) verlangen. Ein Anspruch auf Ersatzlieferung besteht nicht.
Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn der aufgetretene Fehler im ursächlichen Zusammenhang damit steht, daß der Käufer einen Fehler nicht unverzüglich angezeigt und unverzüglich Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben hat oder er der Kauf-gegenstand unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht hat oder in den Kaufgegenstand Teile eingebaut worden sind, deren Ver-wendung der Hersteller/Importeur nicht genehmigt hat oder wenn der Kaufgegenstand in einer nicht genehmigten Weise verändert worden ist oder schließlich wenn der Käufer die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes nicht befolgt hat. Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Ausgeschlossen sind sämtliche Schadensersatzansprüche - vertragliche und außervertragliche -, es sei denn, daß die Fa. Haves die Fehlerhaftigkeit des Kaufgegenstandes vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten hat oder wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft zwingend gehaftet würde.
Für den Verkauf gebrauchter Waren beträgt die Gewährleistungsfrist drei Monate.
Im Falle einer Nacherfüllung sind wir nicht verpflichtet die Kosten zu tragen, die daraus entstehen, daß Waren nach der Lieferung an einem anderen Ort als den Wohnsitz oder die gewerbliche Niederlassung des Empfängers verbracht worden ist., es sei denn, das Verbringen entspricht dem bestimmungsmäßigen Gebrauch.

6. Garantie
Soweit von uns für gelieferte Maschinen eine Garantie (Herstellergarantie) übernommen worden ist, gilt diese nur für den kostenlosen Ersatz von Teilen, deren Defekt auf einem Materialfehler beruht. Die Garantie erlischt bei Besitzwechsel, bei Beschädigung durch Sturz und höhere Gewalt sowie bei unsachgemäßen Eingriffen. Nicht eingeschlossen in der Garantie sind der Zeitaufwand für Reparaturen, Fahrt- und Versandkosten. Ist der Käufer Verbraucher, teilen wir ihm die Garantieerklärung schriftlich mit, wenn er dies verlangt.

7. Nichtabnahme bestellter Ware
Wir sind berechtigt, im Falle der Nichtabnahme bestellter Ware 15% des Kaufpreises als Schadensersatz zu verlangen, ohne daß ein Schadensnachweis in dieser Höhe erforderlich ist. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.

7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollen Bezahlung sämtlicher auch künftig entstehender Forderungen des Verkäufers aus der Geschäftsbeziehung mit dem Besteller. Werden einzelne Forderungen des Verkäufers in ein Kontokorrent aufgenommen und wird ein Saldo gezogen und anerkannt, so berührt dies den Eigentumsvorbehalt nicht. Veräußert der Besteller die Vorbehaltsware, so geht die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf an uns über. Außerdem ist der Wiederverkäufer verpflichtet, die Ware nur unter Eigentumsvorbehalt zu veräußern. Die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware ist gegen alle Risiken zu versichern und sachgemäß zu lagern.
Der Käufer hat die Pflicht, während der Dauer des Eigentumsvorbehalt die Ware in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten und notwendige Reparaturen sofort auf seine Kosten ausführen zu lassen. Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware beim Besteller gepfändet oder sonstwie in Anspruch genommen, so sind wir sofort zu benachrichtigen. Alle Kosten der Freimachung gehen zu Lasten des Bestellers, auch dann, wenn ihn ein Verschulden nicht trifft. Wir sind berechtigt, bei Nichterfüllung der Verpflichtung seitens des Kunden - insbesondere bei Zahlungsverzug, Wechselprotest usw. - die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware sofort unter Ausschluß jeglichen Zurückhaltungsrechts des Bestellers zurückzuverlangen und in Besitz zu nehmen. Die Zurücknahme bedeutet nur bei unserer ausdrücklichen Erklärung einen Rücktritt vom Vertrag. Schadensersatz wegen Nichterfüllung beibt vorbehalten. Alle uns hierdurch entstehenden Kosten trägt der Käufer. Wir sind berechtigt, unbeschadet der Zahlungsverpflichtung des Käufers, den wieder in Besitz genommenen Kaufgegenstand durch freihändigen Verkauf bestmöglich zu verwerten. An Kostenvoranschlägen, Formularentwürfen, Organisationsvorschlägen und -plänen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Jede Weitergabe an Dritte - auch auszugsweise oder Kopien - ist ohne unsere schriftliche Einwilligung untersagt.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist Steinfurt/Emsdetten. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit Liefergeschäften oder Service-Leistungen ist Steinfurt. Dieser Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen verbindlich.


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